Die Software mFiN enthält ein interaktives Beratungsprotokoll, das Sie am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken können. Von Gesetzesseite ist folgendes vorgeschrieben:
- Wenn Sie zu Versicherungen beraten, MÜSSEN Sie ein Beratungsprotokoll führen. Dies ist gemäß VVG/VVR vorgeschrieben. Oder Sie verwenden einen Beratungsverzicht. Wenn Sie Riester beraten, SOLLTEN Sie ein Beratungsprotokoll erstellen, auch wenn Sie DWS Riester Premium vermitteln.
- Wenn Sie zu Anlagen/Investments beraten, SOLLTEN Sie ein Beratungsprotokoll führen. Gemäß MiFID ist dies zwar nicht vorgeschrieben, aber unbedingt zu empfehlen. Zwingend ist das Ausfüllen des WpHG-Fragebogens, im mFiN bezeichnet als "Fragebogen zur Prüfung von Anleger-Kenntnissen, Erfahrungen und Zielen (Anlegerprofil)". Dieser ist gemäß § 31 ff WpHG vorgeschrieben. Bei Investmentfonds (Moventum plus AKTIV und Dachfonds) sollten Sie auch den Risikoprofilbestimmung-Fragebogen ausfüllen.
Das Beratungsprotokoll und die beiden Fragebögen (WpHG- und Fragebogen zu Investmentfonds) finden Sie im mFiN auf dem Blatt "7". Die Fragebögen können Sie auch separat, d.h. ohne das restliche Protokoll ausdrucken. Denken Sie daran, vor dem Drucken das Unterschriftsfeld einzublenden, da dieses standardmäßig ausgeblendet ist.
Den WpHG-Fragebogen rufen Sie am schnellsten über den Befehl "WpHG-Fragebogen" im Menü "Kundendaten" auf. Den anderen Fragebogen über "Risikoprofilbestimmung-Fragebogen" im Menü "Kundendaten".
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Nein. Füllen Sie nur diejenigen Felder aus, deren Inhalt Sie kennen. Das Programm zwingt Sie nicht, bestimmte Felder auszufüllen. Wenn Sie die Daten speichern möchten, müssen Sie jedoch mindestens den Nachnamen des Mandanten eintragen - besser noch zusätzlich den Vornamen und das Geburtsdatum, da mFiN diese Informationen zum Zusammenstellen des Dateinamens benötigt.
Angaben wie Kinder-Anzahl und -Geburtsdatum sind fakultativ, können aber nützlich sein, wenn Sie zum Beispiel eine Riester-Berechnung erstellen möchten. Dann benötigen Sie diese Angaben für die Kinderzulage.
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Am einfachsten geben Sie zuerst den IST-Zustand des Mandanten ein und speichern dann die Datei z.B. als "MusterFrank70_080911_Ist.xls". Danach erfassen Sie den SOLL-Zustand und speichern diesen als "MusterFrank70_080911_Soll.xls". Auf diese Weise haben Sie beide Zustände sauber erfasst und in zwei seperaten Dateien abgelegt, was nicht zuletzt die Nachvollziehbarkeit gewährleistet.
Wenn Sie Blätter/Dokumente ausdrucken, so empfehlen wir, zuerst in den Druck-Einstellungen im Feld "Kopfzeile - Bemerkungstext" den Eintrag "Ist-Zustand" bzw. "Soll-Zustand" auszuwählen, je nachdem, ob Sie den IST- oder SOLL-Zustand drucken. Der Bemerkungstext erscheint dann auf jedem Ausdruck oben zentriert in der Kopfzeile. Achten Sie darauf, den Bemerkungstext am Schluss wieder zu löschen, da dieser sonst auch auf den Ausdrucken von anderen Kunden erscheint.
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